Willkommen bei unserem Bieterverfahren!


Um einer veränderten Marktsituation und den Anforderungen unserer Anbieter Rechnung zu tragen, haben wir uns dazu entschlossen, einige unserer Objekte im strukturierten Bieterverfahren anzubieten.


Welche Objekte im Bieterverfahren angeboten werden, ist in dem jeweiligen Exposé beschrieben.

Das Bieterverfahren ist nicht mit einer Versteigerung, so wie sie z. B. aus gerichtlichen Verfahren bekannt sind, vergleichbar.

Sie erhalten vor Abgabe Ihres Gebotes ausreichend Gelegenheit, sich über den Zustand der Immobilie zu informieren.

Der im Exposé angegebene Preis dient der Orientierung, d. h. Sie können selbstverständlich auch ein davon abweichendes, niedrigeres Gebot abgeben.

Das Höchstgebot ist nicht das ausschließliche, allerdings ein wichtiges Kriterium für den Zuschlag durch den Verkäufer. 



So funktioniert es (Beispiel):

Bitte stellen Sie eine Anfrage mit Ihren vollständigen, persönlichen Daten über das Kontaktformular des Angebotes, das Sie interessiert.


Auf Ihre Anfrage hin stellen wir Ihnen Objekt- und Gebotsunterlagen zur Verfügung und organisieren einen Besichtigungstermin.


Im Anschluss haben Sie Gelegenheit, bis zu der im Angebot angegebenen Abgabefrist ein schriftliches Preisangebot mit Finanzierungsnachweis abzugeben.


Alle Angebote werden wir mit dem Verkäufer bis zum ebenfalls im Exposé ausgewiesenen Termin auswerten und anschließend alle Bieter über das zu diesem Zeitpunkt abgegebene Höchstgebot informieren.

Mit dieser Benachrichtigung erhalten Sie die Gelegenheit, Ihr Angebot bis zu einem darin genannten Termin nachzubessern.


An diesem Termin werden alle Angebote noch einmal ausgewertet und der Verkäufer trifft eine Entscheidung über den Zuschlag.

Die Entscheidung ist nicht ausschließlich an das Höchstgebot gebunden, wird aber vom Verkäufer VERBINDLICH getroffen.


Dem Bieter wird die Entscheidung mitgeteilt und ein Notar zur Beurkundung des Kaufvertrages bestimmt.